Update zur Abgabe der Steuererklärung 2019

Das Finanzdepartement hat am 19. März 2020 darüber informiert, dass die Steuerverwaltung infolge der ausserordentlichen Lage gemäss Epidemiengesetz Kulanz in Steuerfragen übt. In diesem Sinne wurde die ordentliche Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 für natürliche Personen gebührenfrei bis zum 31. Mai 2020 erstreckt.  

Der Steuerverwaltung ist bewusst, dass die Lage weiterhin herausfordernd ist. Sie verlängert daher die Abgabefrist um weitere zwei Monate, bis Ende Juli 2020. Gebührenpflichtige Mahnungen werden somit erst ab August 2020 erhoben oder im Fall einer Fristverlängerung erst ab Oktober 2020. Die Möglichkeit zur gebührenfreien Fristerstreckung steht ebenfalls bis Ende Juli 2020 offen.

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