Erfreuliches Ja des Ständerates zur Optimierung des Finanzausgleichs

Der Ständerat hat heute mit grossem Mehr der Optimierung des Nationalen Finanzausgleichs zugestimmt. Die Kantone hatten Reformvorschläge erarbeitet, welche auch der Bundesrat unterstützt. Zu den Reformelementen gehören unter anderem ein Abbau der Überdotation des Ressourcenausgleichs und eine erhöhte Abgeltung der Zentrumslasten.

Intensive Verhandlungen der Kantone

Die Kantone haben seit 2016 in intensiven Verhandlungen Reformvorschläge zum Nationalen Finanzausgleich (NFA) erarbeitet. Insgesamt entsteht mit der Reform ein faireres und transparenteres Ausgleichssystem: Fairer, weil die Höhe der Zahlungen neu aufgrund des effektiven Ausgleichsbedarfs errechnet wird. Transparenter, weil die Ausgleichssumme durch die gesetzlich garantierte Mindestausstattung bestimmt wird. Heute hat nun nach dem Bundesrat auch der Ständerat der Verständigungslösung der Kantone zugestimmt.

Kompromiss zur Festlegung der Mindestausstattung

Als Steuerungsgrösse des Ressourcenausgleichs soll neu eine garantierte Mindestausstattung der ressourcenschwächsten Kantone von 86.5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts eingeführt werden. Dieser Wert liegt oberhalb des heute gesetzlich angestrebten Ziels von 85 Prozent – aber auch unterhalb des vom ärmsten Kanton heute effektiv erreichten Ausgleichswerts von 88.2 Prozent. Die Kantone haben sich somit  auf einen Kompromiss geeinigt. Der Kanton Basel-Stadt hat sich seit Jahren gemeinsam mit den übrigen NFA-Geberkantonen für einen Abbau der Überdotation eingesetzt, die allein im Jahr 2018 über 930 Millionen Franken erreicht.

Höhere Abgeltung der Zentrumslasten, Absicherung der ressourcenschwachen Kantone

Das neue System im Ressourcenausgleich entlastet mittelfristig die Geberkantone um rund 230 Millionen Franken pro Jahr und den Bund um insgesamt 280 Millionen Franken pro Jahr. Die frei werdenden Mittel des Bundes sollen im Ausgleichssystem bleiben.

Sie werden zur einen Hälfte eingesetzt, um den soziodemografischen Lastenausgleich (SLA) auszubauen. Der SLA wird an jene Kantone ausbezahlt, die hohe soziodemographische Lasten und/oder hohe Kernstadtlasten tragen. Bis anhin waren diese Lasten nur zu 10 Prozent respektive nur zu 4 Prozent abgegolten worden. Der Kanton Basel-Stadt hat sich gemeinsam mit den übrigen Kantonen seit Langem für eine fairere Abgeltung dieser Lasten eingesetzt.  

Die zweite Hälfte der frei werdenden Mittel des Bundes wird für eine auf sechs Jahre befristete Übergangshilfe zugunsten der ressourcenschwachen Kantone eingesetzt. Die ressourcenschwachen Kantone erhalten zudem mit der neuen Mindestausstattungsgarantie eine stärkere Absicherung als im heutigen System.

Nahezu ausgeglichene Ergebnisse des Kantons im Finanzplan nach SV17 und NFA  

Mit der Optimierung des NFA wird die Überdotation des NFA nur zum Teil abgebaut und es bleibt weiterer Handlungsbedarf bei der Abgeltung der Zentrumslasten bestehen. Das Verhandlungsergebnis ist aber ausgewogen und aus Sicht des Kantons Basel-Stadt erfreulich: Stimmt im kommenden Jahr auch der Nationalrat zu, dann wird der Kanton im NFA schrittweise entlastet. Die Entlastung erreicht gemäss Schätzung des Bundes schrittweise bis zu 44 Millionen Franken pro Jahr, wovon rund die Hälfte aus dem teilweisen Abbau der Überdotation und die andere Hälfte aus der faireren Abgeltung der Zentrumslasten stammen.

Wird diese Entlastung im Finanzplan einberechnet, so zeigen sich in der Planung für die kommenden Jahre für den Kanton Basel-Stadt auch mit Berücksichtigung der Auswirkungen der Steuervorlage 17 und der geplanten Steuersenkungen für natürliche Personen nahezu ausgeglichene Ergebnisse.

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